Außerdem
könnten ja Tierärzte durch Interventionen den Schlachtprozess
aufhalten, was einem Frevel gegen die Ökonomie des
Produktionsprozesses gleicht. Der möglichst reibungslose Ablauf
(eagl, in welche Richtung....) ist wirtschaftlich allemal gewünscht.
Dieser gewünschte wirtschaftliche Erfolg, der oftmals auch aus den
gezahlten Billiglöhnen resultiert oder zumindest mit ihnen einher
geht, erzeugt Druck für Mensch und Tier. Werden Misstände dann doch
einmal aufgedeckt, so soll von Unternehmerseite sehr schnell mit dem
Arbeitsplatzargument gedroht werden, heißt es (das kennen wir
ja...). Außerdem ist der Schlachthof ja sowieso oft ein wichtiger
Steuerzahler. Schließlich müssen Veterinärämter das
wirtschaftliche Wohl einer Region im Augebehalten. Die Fleischlobby
scheint ein Übriges zu tun. Es soll insofern wenig Anzeigen von
solchen amtlichen Tierärzten wegen Verstößen in Schlachthöfen
geben. „Einbrüche“ von Tierschutzorganisationen, so die
Verabredung der jetzigen Koalitionäre, sollen in Zukunft
strafrechtlich verfolgt werden.
Die
Tierärzte werden von den zuständigen Behörden bezahlt, die sich
wiederum die Kosten von den Schlachthöfen zurück holen.Wird ein
Verstoß nach einer Anzeige festgestellt, drohen höchstens
Bußgeldbescheide, so gewisse Aussagen. Übrigens: Im Grundgesetz
heißt es „Der Staat schützt (…) die Tiere im Rahmen der
verfassungsmäßigen Ordnung“.
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