Reise durch Wirklichkeiten

Sonntag, 22. Juli 2018

Mensch und Tier

Mensch und Tier. Im Schlachthaus. Offenbar für manche Unternehmen ein rechtsfreier Raum.Tiere sollen wohl abgestochen werden, so, wie es für die Schlächter, die von Subunternehmen angeheuert oft aus den Billiglohnländern des ehemaligen Ostblocks kommen und im Akkordstress stehen, gerade so passt. Es gibt dabei anscheinend auch „Fehlerquoten“. Dabei stehen fürchterliche Laute von um ihr Leben kämpfenden Tieren im Raum. Laut Schlachtverordnung müssten Tiere bei ihrer Tötung ohne Wahrnehmung und bewusstlos sein. Okay. Problem nur: Wer kontrolliert dies? Vom Staat extra bestellte Tierärzte scheinen eher sporadisch den Weg zum Schlachthaus zu finden (im Amtsdeutsch heißt das „stichprobenmäßig“). Sie haben dafür auch keine Zeit, - scheinbar. In größeren Betrieben sind sie auch schon mal vollzeitmäßig vor Ort aktiv. Leider hat dies auch oft zur Folge, dass die Distanz zwischen Tierarzt und Managment oft ein bisschen verloren geht und sich eine gewisse kumpelhafte Nähe entwickelt. Solche Mechanismen sind auch aus anderen sozialen Zusammenhängen bekannt.
Außerdem könnten ja Tierärzte durch Interventionen den Schlachtprozess aufhalten, was einem Frevel gegen die Ökonomie des Produktionsprozesses gleicht. Der möglichst reibungslose Ablauf (eagl, in welche Richtung....) ist wirtschaftlich allemal gewünscht. Dieser gewünschte wirtschaftliche Erfolg, der oftmals auch aus den gezahlten Billiglöhnen resultiert oder zumindest mit ihnen einher geht, erzeugt Druck für Mensch und Tier. Werden Misstände dann doch einmal aufgedeckt, so soll von Unternehmerseite sehr schnell mit dem Arbeitsplatzargument gedroht werden, heißt es (das kennen wir ja...). Außerdem ist der Schlachthof ja sowieso oft ein wichtiger Steuerzahler. Schließlich müssen Veterinärämter das wirtschaftliche Wohl einer Region im Augebehalten. Die Fleischlobby scheint ein Übriges zu tun. Es soll insofern wenig Anzeigen von solchen amtlichen Tierärzten wegen Verstößen in Schlachthöfen geben. „Einbrüche“ von Tierschutzorganisationen, so die Verabredung der jetzigen Koalitionäre, sollen in Zukunft strafrechtlich verfolgt werden.
Die Tierärzte werden von den zuständigen Behörden bezahlt, die sich wiederum die Kosten von den Schlachthöfen zurück holen.Wird ein Verstoß nach einer Anzeige festgestellt, drohen höchstens Bußgeldbescheide, so gewisse Aussagen. Übrigens: Im Grundgesetz heißt es „Der Staat schützt (…) die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung“.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen