Reise durch Wirklichkeiten

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Sonntag, 23. November 2025

Bestimmtheiten?

Der freie Wille? Eine alte Streitfrage, gerade in der Philosophie. Haha. Ich sehe schon, wie die Auskenner die Augenbraue hoch ziehen.... Die einen behaupten, dass alles determiniert, also festgelegt sei: durch Gene, Umwelt, Gehirnstrukturen, Chemie, Normen.... Die anderen halten am freien Willen fest, weil der dem mündigen Bürger immanent sei, das heißt, ein wesentlicher Bestandteil seines Seins. Nun scheinen noch die digitalen Herrschaftsformen hinzuzukommen, die mehr oder weniger indirekt den Menschen zu entmündigen scheinen. Algorithmen scheinen unser Dasein in Zukunft zu bestimmen: und diese Zukunft hat schon angefangen. Wahrscheinlichkeiten, mit denen ein bestimmtes Ereignis eintritt, welche Nachrichten wir lesen und welche Konsumartikel wir kaufen, wie wir von Behörden belangt werden und welche Partei wir wählen: alles automatisiert und nach Wahrscheinlichkeit vorhergesagt. Wo da ein Bedürfnis nach Über- und Durchblick bleibt? Nach „Grundwerten“? Demokratie? Wie wohl die Juristerei damit umgeht? Ob das alles auch eine Machtfrage ist? Wem bedeutet dies etwas Konkretes? Wer einen praktischen Versuch mit Algorithmen unternehmen will, startet seine Suchmaschine. Selbst ihre Ergebnisse erscheinen verdeckt und ihre Kriterien erschließen sich möglicherweise nicht so schnell. Tatsache ist, dass Algorithmen vieles sogar besser zu wissen scheinen, als wir selbst. Der Mensch wird bei ihnen eine vorhersagbare Masse, die es zu steuern gilt. Doch nach welchen Kriterien? Ob "der Staat" diese vorgibt, wie jetzt bereits in einigen Ländern? Oder Firmen? Oder "Experten"?

Mittwoch, 25. Oktober 2017

Schopi über den Tod (7)

Artur Schopenhauer schreibt in seinem Werk „Parerga und Parapomena“: „....daß die große Anhänglichkeit an das Leben, oder vielmehr die Furcht vor dem Tode, keineswegs aus der Erkenntniß entspringt, in welchem Falle sie das Resultat des erkannten Werthes des Lebenssein würde; sondern daß jene Todesfurcht ihre Wurzel unmittelbar im Willen hat, aus dessen ursprünglichem Wesen, in welchem er ohne alle Erkenntniß, und daher blinder Wille zum Leben ist, sie hervorgeht. Wie wir in das Leben hineingelockt werden durch den ganz illusorischen Trieb zur Wollust; so werden wir darin festgehalten durch die gewiß ebenso illusorische Furcht vor dem Tode. Beides entspringt unmittelbar aus dem Willen, der an sich erkenntnislos ist. Wäre, umgekehrt, der Mensch ein bloß erkennendes Wesen; so müßte der Tod ihm nicht nur gleichgültig, sondern sogar willkommen seyn. Jetzt lehrt die Betrachtung, zu der wir hier gelangt sind, daß was vom Tode getroffen wird, bloß das erkennende Bewusstseyn ist, hingegen der Wille, sofern er das Ding an sich ist, welches jeder individuellen Erscheinung zum Grunde liegt, vor allem auf Zeitbestimmenden Beruhendes frei, also auch unvergänglich ist“. Schopi überdenken, solange noch Gelegenheit dazu ist! 

Montag, 11. September 2017

Schopi über den Tod (6)

„Auf den Menschen, als Erscheinung der Zeit, ist der Begriff des Aufhörens allerdings anwendbar und die empirische Erkenntniß legt unverholen den Tod als das Ende unseres zeitlichen Daseins nahe. Das Ende der Person ist ebenso real, wie es ihr Anfang war, und in eben dem Sinne, wie wir vor der Geburt nicht waren, werden wir nach dem Tode nicht mehr seyn. Jedoch kann durch den Tod nicht mehr aufgehoben werden, als durch die Geburt gesetzt war; also nicht das, wodurch die Geburt allererst möglich geworden. In diesem Sinne ist natus et denatus (geboren und gestorben) ein schöner Ausdruck. Nun aber liefert die gesammte empirische Erkenntnis bloße Erscheinungen: nur diese daher werden von den zeitlichen Hergängen des Entstehens und Vergehens getroffen, nicht aber das Erscheinende, das Wesen an sich. Für dieses existirt der durch das Gehirn bedingte Gegensatz von Entstehen und Vergehen gar nicht, sondern hat hier Sinn und Bedeutung verloren. Dasselbe bleibt also unangefochten vom zeitlichen Ende einer zeitlichen Erscheinung und behält stets dasjenige Daseyn, auf welches die Begriffe von Anfang, Ende und Fortdauer nicht anwendbar sind. Dasselbe aber ist, so weit wir es verfolgen können, in jedem erscheinende Wesen der Wille desselben: so auch im Menschen. Das Bewußtseyn hingegen besteht im Erkennen: dieses aber gehört, wie genugsam nachgewiesen, als Thätigkeit des Gehirns, mithin als Funktion des Organismus, der bloßen Erscheinung an, endigt daher mit dieser: der Wille allein, dessen Werk oder vielmehr Abbild der Leib war, ist das Unzerstörbare.“