Reise durch Wirklichkeiten

Samstag, 17. September 2016

Pensionsmentalitäten

Ich gebe zu, es hat mich schon sehr schockiert, was ich da im TV-Magazin „Plusminus“ gesehen habe: ein ehemaliger Baubürgermeister, der seit seinem 40. Lebensjahr eine Pension vom Staat in Höhe von 2400.- Euro kassiert, was er selbst als etwas hoch empfindet, weswegen er einen großen Teil wohltätigen Zwecken spendet. Für 6 Jahre Tätigkeit beim Staat reicht das. 6 Jahre!!!! 2400 Euro, lebenslang! Angefangen vom Zeitpunkt des Ausscheidens aus der öffentlichen Funktion (was durchaus bei 40 Jahren liegen kann...) bis zum Lebensende. Allein sein Ruhegehalt (zu dem er nahezu jede Summe bei geringen Abzügen hinzu verdienen darf...) wird den Steuerzahler bis zum Eintritt des eigentlichen Rentenalters von 67 Jahren knapp 800 000.- Euro kosten. Hoppla! Und er ist beileibe kein Einzelfall, wie im Folge der Reportage deutlich wird. Andere schweigen nur darüber und kassieren stillschweigend, teilweise sogar Mehrfaches, wobei keinerlei Unterschiede in der Parteienpräferenz festzustellen ist. Noch krassere Beispiele bringt die Reportage gleich mehrfach. Es steht ihnen ja von Staats wegen zu, diesen seltsam gierigen Staatsdienern, die sich selbst legitimiert sehen durch einen Staat, der seine Spitzenbeamten mit äußerst fragwürdigen Pensionsansprüchen aus dem Steuersäckel ausstattet, während der kleiner Beamten, beispielsweise bei der Polizei, vergleichsweise kurz hält. Um einen Rentenanspruch in Höhe von 2400.- Euro zu erwerben, müsste ein Durchschnittsverdiener wohl 100 Jahre lang arbeiten, so haben Journalisten dankenswerter Weise ausgerechnet. Schuld sind die großzügigen Pensionsregelungen für kommunale Wahlbeamte wie Bürgermeister und Dezernenten. In Thüringen reicht es zum Beispiel aus, wenn man mindestens fünf Jahre im Amt war. Dann darf man – wie der ehemalige Baudezernent – sofort ein Ruhegehalt kassieren, eben auch wenn man erst 40 Jahre alt ist. Grundlage für die Berechnung ist das letzte Gehalt. Im Fall von Carsten Meyer waren das 6.900 Euro. Die Mindestpension liegt bei 35 Prozent davon, also 2.400 Euro. War man länger im Amt, kann sich das Ruhegehalt bis auf rund 72 Prozent erhöhen, dann wären es schon 4.950 Euro. Der Vertreter des Bundes der Steuerzahler schaut im Beitrag auch um die Ecke und findet das nicht in Ordnung. Ob es dabei bleiben kann? Es werden, wie zuvor bereits erwähnt, noch viel krassere Beispiele von Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und anderen kommunalen Funktionsträgern wie etwa der nach 16 Tagen wegen einer Verfehlung mit 2500.- Euro „Ruhegehalt“ pensionierten Kämmerin erwähnt, die teilweise noch viel schräger und krasser sind, als der Fall jenes ehemaligen Baubürgermeisters, der den Einstieg in den Beitrag bot.
Ob solche Zahlenverhältnisse moralisch dann doch etwas schräg sind....? Ich verteidige diesen Staat samt seinem Grundgesetz sehr wohl und intensiv, aber wer solche Selbstbedienungsmentalität an den Tag legt, darf sich nicht wundern, wenn er immer mehr Rückhalt in der Bevölkerung und eine Wahl nach der anderen verliert. Politikverdrossenheit sei hier ein Stichwort. Dank sei den Journalisten, die solches an den Tag bringen! Gute Arbeit! Auch Leute, die sich selbst für informiert gehalten haben, haben nicht schlecht gestaunt. Solche Dinge wie die aufgeführten Pensionsverhältnisse werden im Zeitalter des Internet und anderer sich schnellentwickelnder Informationsquellen halt immer mehr kommuniziert, sie werden bekannt und offensichtlich. Sie wirken sich aus. Unter anderem bei Wahlen. Sozialneid? Nun ja, diesen Begriff müsste man angesichts solcher Zahlen noch einmal überdenken, die doch nicht wahr sein können.... Ja klar ist es in anderen Staaten noch krasser! Ob dies aber eine Rechtfertigung bieten kann? Ob es hier eine auch nur annähernde Verhältnismäßigkeit gibt, angesichts zahlreicher arbeitsloser Vollakademiker, die von solchen „Pensionen“ nur träumen können? Ob es sich hier um sehr unterschiedlichen Lebenswelten von Beamten und den durch sie vertretenen "Bürgern" handelt?   

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