Ich gebe zu, es hat mich schon sehr schockiert, was
ich da im TV-Magazin „Plusminus“ gesehen habe: ein ehemaliger
Baubürgermeister, der seit seinem 40. Lebensjahr eine Pension vom
Staat in Höhe von 2400.- Euro kassiert, was er selbst als etwas hoch
empfindet, weswegen er einen großen Teil wohltätigen Zwecken
spendet. Für 6 Jahre Tätigkeit beim Staat reicht das. 6 Jahre!!!!
2400 Euro, lebenslang! Angefangen vom Zeitpunkt des Ausscheidens aus
der öffentlichen Funktion (was durchaus bei 40 Jahren liegen
kann...) bis zum Lebensende. Allein sein Ruhegehalt (zu dem er nahezu jede Summe bei
geringen Abzügen hinzu verdienen darf...) wird den Steuerzahler bis
zum Eintritt des eigentlichen Rentenalters von 67 Jahren knapp 800
000.- Euro kosten. Hoppla! Und er ist beileibe kein Einzelfall, wie
im Folge der Reportage deutlich wird. Andere schweigen nur darüber
und kassieren stillschweigend, teilweise sogar Mehrfaches, wobei
keinerlei Unterschiede in der Parteienpräferenz festzustellen ist.
Noch krassere Beispiele bringt die Reportage gleich mehrfach. Es
steht ihnen ja von Staats wegen zu, diesen seltsam gierigen
Staatsdienern, die sich selbst legitimiert sehen durch einen Staat,
der seine Spitzenbeamten mit äußerst fragwürdigen
Pensionsansprüchen aus dem Steuersäckel ausstattet, während der
kleiner Beamten, beispielsweise bei der Polizei, vergleichsweise kurz
hält. Um einen Rentenanspruch in Höhe von 2400.- Euro zu erwerben,
müsste ein Durchschnittsverdiener wohl 100 Jahre lang arbeiten, so
haben Journalisten dankenswerter Weise ausgerechnet. Schuld
sind die großzügigen Pensionsregelungen für kommunale Wahlbeamte
wie Bürgermeister und Dezernenten. In Thüringen reicht es zum
Beispiel aus, wenn man mindestens fünf Jahre im Amt war. Dann darf
man – wie der ehemalige Baudezernent – sofort ein Ruhegehalt
kassieren, eben auch wenn man erst 40 Jahre alt ist. Grundlage für
die Berechnung ist das letzte Gehalt. Im Fall von Carsten Meyer waren
das 6.900 Euro. Die Mindestpension liegt bei 35 Prozent davon, also
2.400 Euro. War man länger im Amt, kann sich das Ruhegehalt bis auf
rund 72 Prozent erhöhen, dann wären es schon 4.950 Euro. Der
Vertreter des Bundes der Steuerzahler schaut im Beitrag auch um die
Ecke und findet das nicht in Ordnung. Ob es dabei bleiben kann? Es
werden, wie zuvor bereits erwähnt, noch viel krassere Beispiele von
Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und anderen kommunalen
Funktionsträgern wie etwa der nach 16 Tagen wegen einer Verfehlung
mit 2500.- Euro „Ruhegehalt“ pensionierten Kämmerin erwähnt,
die teilweise noch viel schräger und krasser sind, als der Fall
jenes ehemaligen Baubürgermeisters, der den Einstieg in den Beitrag
bot.
Ob solche Zahlenverhältnisse moralisch dann doch
etwas schräg sind....? Ich verteidige diesen Staat samt seinem
Grundgesetz sehr wohl und intensiv, aber wer solche
Selbstbedienungsmentalität an den Tag legt, darf sich nicht wundern,
wenn er immer mehr Rückhalt in der Bevölkerung und eine Wahl nach
der anderen verliert. Politikverdrossenheit sei hier ein Stichwort. Dank sei den Journalisten, die solches an den
Tag bringen! Gute Arbeit! Auch Leute, die sich selbst für informiert gehalten haben, haben nicht schlecht gestaunt. Solche Dinge wie die aufgeführten
Pensionsverhältnisse werden im Zeitalter des Internet und anderer
sich schnellentwickelnder Informationsquellen halt immer mehr
kommuniziert, sie werden bekannt und offensichtlich. Sie wirken sich
aus. Unter anderem bei Wahlen. Sozialneid? Nun ja, diesen Begriff
müsste man angesichts solcher Zahlen noch einmal überdenken, die doch nicht wahr sein können.... Ja klar ist es in anderen Staaten noch krasser! Ob dies aber eine Rechtfertigung bieten kann? Ob es
hier eine auch nur annähernde Verhältnismäßigkeit gibt, angesichts
zahlreicher arbeitsloser Vollakademiker, die von solchen „Pensionen“
nur träumen können? Ob es sich hier um sehr unterschiedlichen Lebenswelten von Beamten und den durch sie vertretenen "Bürgern" handelt?
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