Reise durch Wirklichkeiten

Mittwoch, 13. April 2016

Integrationsleistung

Es ist eine Art Test auf die Integrationsbereitschaft der jungen Türken dem Grundgesetz gegenüber: ich sah zufällig im TV, wie eine Reihe von ihnen (natürlich wie immer: willkürlich vom Sender ausgewählt) interviewt wurden. Was sie wohl von Erdogan halten und wie sie sein Verhalten einschätzen, so die Frage. Alle fanden es ganz okay, dass er dagegen auf seine Art vorgehe. Den zu beleidigen sei, so tönt es mir noch in den Ohren, als ob man die ganze Türkei beleidige. Also Vorgehen. Rechtlich. Mit allem Drum und Dran. Die Lächerlichkeit der Situation schien gar nicht in ihrem Gesichtskreis aufzutauchen. Alles könne man tun, aber nicht jemand persönlich beleidigen, ihn unter der Gürtellinie verletzen usw. Wer so etwas nebenher im Fernsehen sieht, mag entsetzt und verletzt sein. So gut haben diese Personen das Grundgesetz in vielen vielen Jahren in sich aufgenommen und verarbeitet! Oh weh! Ich kenne das „Gedicht“ des ach so öffentlichkeitsumtriebigen und PR-tüchtigen Böhmermann nicht, aber selbstverständlich darf hier alles in Deutschland über einen ausländischen Staatschef gesagt werden. Muss ich ja nicht gut finden. Genau darum geht’s ja! Es geht um das Recht. Und das hiesige treten solche Figuren wie Erdogan samt ihren Advokaten mit Füßen, auch wenn sie einen alten Paragraphen herauskramen, der „Majestätsbeleidigung" unter Strafe stellt! Fehler der Regierenden, dass sie in all den Jahren das nicht ausgemerzt haben! Diese Figuren wie Erdogan selbst beanspruchen ihre Ansicht davon mit Hilfe von windigen Anwälten, - anderen und ausländischen Menschen aber verweigern sie es, strengen Klagen an usw. Meinungs- oder Pressefreiheit scheint ihnen etwas ihrer Willkür Ausgesetztes. Man fragt sich: Was soll das?

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