Ein Durchgang durch Realitäten aus meiner Sicht - Blog von Ulrich Bauer (Ergänzt ubpage.de)
Montag, 11. September 2017
Schopi über den Tod (6)
„Auf den Menschen, als Erscheinung der Zeit, ist
der Begriff des Aufhörens allerdings anwendbar und die empirische
Erkenntniß legt unverholen den Tod als das Ende unseres zeitlichen
Daseins nahe. Das Ende der Person ist ebenso real, wie es ihr Anfang
war, und in eben dem Sinne, wie wir vor der Geburt nicht waren,
werden wir nach dem Tode nicht mehr seyn. Jedoch kann durch den Tod
nicht mehr aufgehoben werden, als durch die Geburt gesetzt war; also
nicht das, wodurch die Geburt allererst möglich geworden. In diesem
Sinne ist natus et denatus (geboren und gestorben) ein schöner
Ausdruck. Nun aber liefert die gesammte empirische Erkenntnis bloße Erscheinungen: nur diese daher werden von den zeitlichen Hergängen
des Entstehens und Vergehens getroffen, nicht aber das Erscheinende,
das Wesen an sich. Für dieses existirt der durch das Gehirn bedingte
Gegensatz von Entstehen und Vergehen gar nicht, sondern hat hier Sinn
und Bedeutung verloren. Dasselbe bleibt also unangefochten vom
zeitlichen Ende einer zeitlichen Erscheinung und behält stets
dasjenige Daseyn, auf welches die Begriffe von Anfang, Ende und
Fortdauer nicht anwendbar sind. Dasselbe aber ist, so weit wir es
verfolgen können, in jedem erscheinende Wesen der Wille desselben:
so auch im Menschen. Das Bewußtseyn hingegen besteht im Erkennen:
dieses aber gehört, wie genugsam nachgewiesen, als Thätigkeit des
Gehirns, mithin als Funktion des Organismus, der bloßen Erscheinung
an, endigt daher mit dieser: der Wille allein, dessen Werk oder
vielmehr Abbild der Leib war, ist das Unzerstörbare.“
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen