Reise durch Wirklichkeiten

Dienstag, 5. Januar 2021

Rechtssprechung

Nun ja, wie sehr die Rechtssprechung im Interesse gewisser Kreise agiert, zeigt sich deutlich am Fall Assange. Die USA scheinen es aus Sicht ihrer Rechtssprechung nicht gerne zu sehen, wenn sich ein Journalist allzu investigativ betätigt und dabei die geltende Rechtssprechung "verletzt": „Spionage“ nennen sie dann so etwas. Klar zu sehen ist an diesem aktuellen Fall, dass natürlich zuerst auf das Privatleben gezielt und geschossen wird: Gibt es hier irgendetwas, was den Protagonisten unbeliebt machen könnte und was seine journalistische Tätigkeit in Frage stellt? Ist so etwas einigermaßen festgemacht, so wird gerne die Auslieferung verlangt. Fadenscheinig wirkende Gründe werden dafür ins Feld geführt, auch die wirtschaftliche Macht wird zum Erreichen des Ziels eingesetzt. Dabei scheinen mir die „offiziellen“ Journalisten eine schlimme Rolle zu spielen. Denn ohne den Einsatz von Assange hätten sie womöglich alles nachgeplappert und geschrieben, was die „offiziellen“ Stellen in ihren nichtssagenden Pks und sonstigen Verlautbarungen absondern. Schlimmste Kriegsverbrechen wären so wohl völlig unentdeckt geblieben.

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