Reise durch Wirklichkeiten

Donnerstag, 18. Februar 2021

Juristerei (2)

Angefangen hat das alles mit so etwas wie „political correctness“, die ich, wie zugebe, anfangs nicht gebührend ernst genommen habe (weil ich ihre Vertreter in der Sache sehr ernst genommen habe...) und die in vielerelei Form Eingang in die Rechtssprechung gefunden hat. Recht und Gerechtigkeit: in welchem Verhältniss könnten sie zueinander stehen? Ob es ein „gesetztes Recht“ gibt, dass auch im Widerspruch zu dem von mir als richtig erkannten Recht steht? Ob sich daran sogar die Verpflichtung zum gezielten Rechtsbruch knüpft? Jeder Jurist würde sofort zugeben, dass er eine Verantwortung gegenüber der Moral und der Gerechtigkeit hat, die ihn sogar bzwingen könnte, das Recht zu brechen. Gleichzeitig wäre man als Jurist auf das geltende Recht verpflichtet. Ob das ein Widerspruch ist, den es als gilt, auszuhalten? Die Juristen, die ich kennen gelernt habe, scheinen kein Problem mit so etwas zu haben. Anwälte wickeln im Auftrag, die ihnen übertragenen „Fälle“ ab. Richter sprechen Recht „nach besten Wissen und Gewissen“ und „im Auftrag des Bürgers“. Es scheint ein Ritual geworden zu sein, eine inhaltsleere Phrase, die von Talaren und in dicke Bücher gegossene Weisheiten von Großjuristen geadelt sind. Die Frage, was recht und was richtig sei, scheint in der praktischen Welt keine Rolle mehr zu spielen. Auf der Ebene des Abstrakten klingt sie staubig und vorgestrig unserer Welt nicht angepasst. Allein zu sein mit seiner Verantwortung, scheint unter Juristen keine Mode mehr zu sein.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen