Reise durch Wirklichkeiten

Freitag, 29. August 2025

Geordnete?

Abgeordnete des deutschen Bundestages erhalten eine Pension, zahlen also nicht in die Rentenversicherung ein. Gerade jetzt, wenn die Diäten der Abgeordneten wieder einmal erhöht werden sollen, erscheint dies relevant. Das ist ein Problem. Denn diese Abgeordnete des Bundestages sind bei der Altersvorsorge von der Erfahrungswelt der Bürger abgekoppelt. Durch eine Angleichung des Systems wären die Vertreter des Volkes selbst von den von ihnen verabschiedeten Rentengesetzen betroffen. Die Forderung nach einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung existiert schon viele Jahre. Obwohl sich der Großteil der Bevölkerung, viele Verbände und sogar die meisten der im Bundestag vertretenen Parteien (in ihren Wahlprogrammen) für dieses System aussprechen, wurde es bisher nicht umgesetzt. Beispiel: Im Sommer 2021 hat sich eine parteiübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten in einem gemeinsamen Vorstoß dafür ausgesprochen, den Sonderstatus der Abgeordneten bei der Altersvorsorge zu beenden. Passiert ist seitdem nichts. Dabei wäre eine Änderung des Altersversorgungssystems der Abgeordneten jederzeit einfach gesetzlich (also ohne Grundgesetzänderung) möglich. Dies unterscheidet die Abgeordneten von den Beamt(innen)en, bei denen tatsächlich eine Grundgesetzänderung nötig wäre. Aber da das Grundgesetz strikt zwischen Legislative und Exekutive trennt, ist die problematische Altersversorgung der Abgeordneten mit einfacher Parlamentsmehrheit änderbar – die Mitglieder des Bundestags müssten es nur wollen. Die heutige „Abgeordnetenpension“ (also die analog zu den Beamten organisierte Altersversorgung von Abgeordneten) ist aus politischen, ökonomischen und juristischen Gründen abzulehnen. Politisch: Abgeordnete des Bundestages sind bei der Altersvorsorge von der Erfahrungswelt der Bürger (innen)en abgekoppelt. Mit allen Konsequenzen. Durch die Angleichung des Systems wären die Vertreter (innen) des Volkes selbst von den von ihnen verabschiedeten Rentengesetzen selbst betroffen („Good governance“-Argument). Ökonomisch: Die Abgeordnetenpension verstößt gegen das Prinzip der Periodengleichheit (welches an das Prinzip der Generationengerechtigkeit angelehnt ist). Die Kosten der Altersversorgung der Abgeordneten werden derzeit nicht in der Periode, in der sie anfallen, finanziert, sondern stattdessen einem künftigen Staatsvolk aufgebürdet. Juristisch: Das Bundesverfassungsgericht wies mehrfach auf die Unterschiede zwischen der Altersversorgung von Abgeordneten und Beamt:innen hin (z.B. 1975; 1987).

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